Rücktritt durch ausdrückliche schriftliche Erklärung
Jeder Kunde kann binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung ohne Angaben von Gründen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (es entscheidet das Datum des Postaufgabescheines). Der Kunde ist in diesem Fall zur unverzüglichen Rücksendung der Ware nachweislich verpflichtet. Die Rückversandkosten (Porto) sind vom Kunden zu tragen. Wurde die Ware benützt und/oder beschädigt hat der Kunde ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer angemessenen Entschädigung für die entstandenen Schäden – maximal in Höhe des Warenwertes – an den Verkäufer zu zahlen. Die Rücktrittserklärung ist an folgende Adresse zu senden:
BESONDERS*S®
Susanne Scheiblauer
Wassergasse 2 Top 6
2500 Baden
Österreich
Hinweise zum Ausschluss des Rücktrittsrechts
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Hinweise zu Rücksendungen
Die in diesem Abschnitt (“Hinweise zu Rücksendungen”) genannten Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des obigen Rücktrittsrechts.
Kunden werden vor Rücksendung gebeten die Rücksendung beim Verkäufer per E-Mail zu melden und die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie dem Verkäufer eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
Kunden werden gebeten die Ware an den Verkäufer zurück zu senden und den Einlieferbeleg aufzubewahren. Die Rückversandkosten (Porto) sind vom Käufer selbst zu tragen.
Kunden werden gebeten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware sollte nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurück gesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr im Besitz des Verkäufers, sollte eine andere geeigneten Verpackung verwendet werden, um für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.